(PresseBox) - Der Paketverband BIEK (Bundesverband Paket und Expresslogistik) hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt, die letzte Erh
Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2020, das der BIEK erstritten hat. In diesem Urteil hat das hischen Risiko der DPAG zu bemessen.
?Nach dem Urteil ist klar, dass auch das aktuelle Briefporto rechtswidrig ist?, so Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. Die Portoerh
Einen weiteren Fehler, den der BIEK im Rahmen seiner Klage moniert hatte, gilt es zu korrigieren: Die derzeit geltende Portogenehmigung erm
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeige, so Marten Bosselmann, dass der Rechts- und Regulierungsrahmen f
Der 1982 gegriarden Sendungen pro Jahr.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. Über die bundesweit tätigen Paketdienste DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS vertritt der BIEK ca. 3.500 weitere kleine und mittelständische Logistikunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 21,3 Milliarden Euro, beschäftigt ca. 250.000 Mitarbeiter und befördert mehr als 3,65 Milliarden Sendungen pro Jahr.
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