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Paketboten-Schutz-Gesetz? Präqualifizierung als alleiniges Kriterium für die Haftungsfreistellung

25.09.2019 - 07:01 | 1756430


PresseMitteilung von Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Qualifikation und Beitragsehrlichkeit honorieren

(PresseBox) - Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz sollen fairer Wettbewerb und Beitragsehrlichkeit in der KEP-Branche erreicht und dadurch die soziale Absicherung der Arbeitnehmer verbessert werden. Die Auftraggeber der

Generalunternehmer sollen sich danach von der Haftung befreien k

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung als alleiniges Kriterium zur Haftungsfreistellung greift zu kurz! Sie best

Wie Kontrollen des Zolls ergeben, melden mutma

L

Der BdKEP empfiehlt, dass beide Kriterien f

1. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Nachunternehmer



2. Nachweis der Fachkunde, Zuverl

Denn nur qualifizierte Nachunternehmen k

So wird aus dem Paketboten-Schutz-Gesetz kein ?Der Ehrliche ist der Dumme - Gesetz?.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) vertritt seit 1990 die Interessen von



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) vertritt seit 1990 die Interessen vonüber 800 mittelständischen Unternehmen der KEP Branche gegenüber Entscheidern aus Verwaltung, Politik und neuen Marktteilnehmern. Ziel ist es, für die rasant steigenden Sendungsvolumen nachhaltige Lösungen für den Lieferverkehr zu entwickeln. Dazu bündelt der BdKEP die Kompetenzen und Erfahrungen von Unternehmen, die die Transportkette zwischen Absender und Empfänger von Sendungen sicherstellen. Mitgliedsunternehmen des BdKEP, zu denen auch Plattformanbieter gehören, erbringen auch Zustelldienstleistungen im Auftrag der großen Paketdienste.


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PresseKontakt / Agentur:

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1756430

Kontakt-Informationen:
Firma: Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Ansprechpartner:
Stadt: Berlin
Telefon:

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