(PresseBox) - Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz sollen fairer Wettbewerb und Beitragsehrlichkeit in der KEP-Branche erreicht und dadurch die soziale Absicherung der Arbeitnehmer verbessert werden. Die Auftraggeber der
Generalunternehmer sollen sich danach von der Haftung befreien k
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung als alleiniges Kriterium zur Haftungsfreistellung greift zu kurz! Sie best
Wie Kontrollen des Zolls ergeben, melden mutma
L
Der BdKEP empfiehlt, dass beide Kriterien f
1. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Nachunternehmer
2. Nachweis der Fachkunde, Zuverl
Denn nur qualifizierte Nachunternehmen k
So wird aus dem Paketboten-Schutz-Gesetz kein ?Der Ehrliche ist der Dumme - Gesetz?.
Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) vertritt seit 1990 die Interessen von
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) vertritt seit 1990 die Interessen vonüber 800 mittelständischen Unternehmen der KEP Branche gegenüber Entscheidern aus Verwaltung, Politik und neuen Marktteilnehmern. Ziel ist es, für die rasant steigenden Sendungsvolumen nachhaltige Lösungen für den Lieferverkehr zu entwickeln. Dazu bündelt der BdKEP die Kompetenzen und Erfahrungen von Unternehmen, die die Transportkette zwischen Absender und Empfänger von Sendungen sicherstellen. Mitgliedsunternehmen des BdKEP, zu denen auch Plattformanbieter gehören, erbringen auch Zustelldienstleistungen im Auftrag der großen Paketdienste.
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