Ab dem 1.7.2019 darf in Deutschland das Sonderkontrollverfahren für Luftfracht nicht mehr verwendet werden. Die betroffenen Versender müssen rechtzeitig ihre Logistikprozesse umstellen.
(firmenpresse) - Wie die First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH mitteilt, hat das Luftfahrt-Bundesamt die Beteiligten der so genannten "sicheren Lieferkette" schriftlich informiert, dass das bisher erlaubte Sonderkontrollverfahren nur noch bis zum 30.06.2019 angewendet werden darf.
Betroffen sind Unternehmen, die G
In der Praxis sind dies beispielsweise Chemikalien, die in F
Beim Sonderkontrollverfahren handelt es sich um eine Vereinfachung der Frachtkontrolle f
Durch das Ende des Sonderkontrollverfahrens k"sicher" deklariert werden, und sind deshalb in Deutschland nicht als Luftfracht mit dem Flugzeug transportierbar.
Den betroffenen Unternehmern wird eine
Holger Hille, Gesch
"Im ung"
Ein gangbarer und gesetzlich einwandfreier Weg, auf dem die betroffenen Versender ihre Gbekannter Versender. Dabei verpflichtet sich ein Unternehmen, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards einzuhalten, und erh
Holger Hille zieht sein Fazit: "Mit der Zulassung zum bekannten Versender k"
Die First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH ist seit 1992 Spezialist f
F
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