(ots) - Im kommenden Jahr m auf neue Regelungen, Gesetze und Beschl
nicht fix beschlossen. Wie etwa eine Verordnung f Elektrokleinstfahrzeuge: Diese soll ab 2019 regeln ob, wo und wie Segways und E-Scooter unterwegs sein d
Geplant sind dar
Fahrverbote
Diese St betroffen: Stuttgart: ab Januar 2019 f Stuttgarter Frankfurt: voraussichtlich Februar 2019 K April 2019 Berlin: sp 1. Juli 2019 Gelsenkirchen: 1. Juli 2019 Informationen zur genauen Ausgestaltungen der Fahrverbotszonen und der davon betroffenen Fahrzeuge gibt es unter www.adac.de/abgas.
Fahrverbote im Ausland
Im Gro mehr fahren, die vor 2001 registriert wurden. Madrid hat bereits im November 2018 eine Umweltzone im Zentrum eingerichtet. K nur noch Anwohner, deren Besucher sowie Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung ins Zentrum fahren d soll f zugelassen wurden, gelten. Br Zufahrtsbeschr
Ger
Ab 1. Juli 2019 wird in der EU Schritt f verpflichtender Warnton f nur neue Elektroautotypen mit dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) ausgestattet sein. Ab Sommer 2021 ist das System dann f Autos, sowie f vorgeschrieben. Die Regelung umfasst nicht nur Pkw, sondern auch Nutzfahrzeuge und Busse. Ziel ist es, dass Radfahrer, Fu
leisen Fahrzeuge aufmerksam werden.
Steuerfreies Jobticket
Im November 2018 hat der Bundestag das steuerfreie Jobticket beschlossen. Damit soll von 2019 an ein steuerlicher Anreiz f Nutzung die Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber f Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Besteuerung von Elektro-Dienstwagen
Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, muss monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Wer sich f
Elektro- oder Hybridfahrzeug entscheidet, soll nur noch 0,5 Prozent versteuern m vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.
Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung
Mit der Neuauflage der "Zehnten Verordnung zur Durchf Bundes-Immissionsschutzgesetzes" wird 2019 eine europ Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen auch in Deutschland umgesetzt. Benzin, Diesel und gasf wird eine geometrische Form zugeordnet: Benzin ein Kreis, Diesel ein Quadrat und gasf der Form wird die Sorte angezeigt. Sowohl in den Tankdeckeln und Kfz-Bedienungsanleitungen als auch an den Zapfs sollen die Zeichen zu finden sein. Sind die Symbole und Sorte an Auto und Tankstelle identisch sind, kann der Fahrer bedenkenlos tanken.
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