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Warnton für Elektroautos und steuerfreie Jobtickets / Was sich im Bereich Mobilität im nächsten Jahr ändert

21.12.2018 - 10:15 | 1682826


PresseMitteilung von ADAC



(ots) - Im kommenden Jahr m
auf neue Regelungen, Gesetze und Beschl

nicht fix beschlossen. Wie etwa eine Verordnung f
Elektrokleinstfahrzeuge: Diese soll ab 2019 regeln ob, wo und wie
Segways und E-Scooter unterwegs sein d

Geplant sind dar

Fahrverbote

Diese St
betroffen: Stuttgart: ab Januar 2019 f
Stuttgarter Frankfurt: voraussichtlich Februar 2019 K
April 2019 Berlin: sp
1. Juli 2019 Gelsenkirchen: 1. Juli 2019 Informationen zur genauen
Ausgestaltungen der Fahrverbotszonen und der davon betroffenen
Fahrzeuge gibt es unter www.adac.de/abgas.

Fahrverbote im Ausland

Im Gro
mehr fahren, die vor 2001 registriert wurden. Madrid hat bereits im
November 2018 eine Umweltzone im Zentrum eingerichtet. K
nur noch Anwohner, deren Besucher sowie Fahrzeuge mit einer
Sondergenehmigung ins Zentrum fahren d
soll f
zugelassen wurden, gelten. Br
Zufahrtsbeschr

Ger

Ab 1. Juli 2019 wird in der EU Schritt f
verpflichtender Warnton f
nur neue Elektroautotypen mit dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle
Alerting System) ausgestattet sein. Ab Sommer 2021 ist das System
dann f
Autos, sowie f
vorgeschrieben. Die Regelung umfasst nicht nur Pkw, sondern auch
Nutzfahrzeuge und Busse. Ziel ist es, dass Radfahrer, Fu

leisen Fahrzeuge aufmerksam werden.

Steuerfreies Jobticket

Im November 2018 hat der Bundestag das steuerfreie Jobticket
beschlossen. Damit soll von 2019 an ein steuerlicher Anreiz f
Nutzung
die Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom
Arbeitgeber f
Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale
angerechnet.

Besteuerung von Elektro-Dienstwagen

Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, muss monatlich ein Prozent
des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Wer sich f


Elektro- oder Hybridfahrzeug entscheidet, soll nur noch 0,5 Prozent
versteuern m
vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast
werden.

Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung

Mit der Neuauflage der "Zehnten Verordnung zur Durchf
Bundes-Immissionsschutzgesetzes" wird 2019 eine europ
Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen auch in
Deutschland umgesetzt. Benzin, Diesel und gasf
wird eine geometrische Form zugeordnet: Benzin ein Kreis, Diesel ein
Quadrat und gasf
der Form wird die Sorte angezeigt. Sowohl in den Tankdeckeln und
Kfz-Bedienungsanleitungen als auch an den Zapfs
sollen die Zeichen zu finden sein. Sind die Symbole und Sorte an Auto
und Tankstelle identisch sind, kann der Fahrer bedenkenlos tanken.



Pressekontakt:
ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
aktuell(at)adac.de

Original-Content von: ADAC,
Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Leseranfragen:

PresseKontakt / Agentur:

Anmerkungen:

1682826

Kontakt-Informationen:
Firma: ADAC

Ansprechpartner:
Stadt: München
Telefon:

Keywords (optional):
auto, verbraucher, arbeit, transport, gesetze,

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