(firmenpresse) - Berlin, 9. Oktober 2018 - Ab dem 01.01.2019 wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung abl
Ein Hersteller ist derjenige Vertreiber, der verpackte Ware erstmals gewerbsm"Zentrale Stelle Verpackungsregister" eingerichtet, bei der sich alle sogenannte "Erstinverkehrbringer" registrieren m
Durch die Definition des Endverbrauchers betrifft dies unter anderem auch Lieferungen von Distributoren (Importeur oder Hersteller) zum Beispiel an Universit
Neue Definitionen im VerpackG
Mit dem neuen Verpackungsgesetz werden bestimmte Begriffe neu definiert:
-Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind als mit Ware beftig zu gelten.
-Umverpackungen sind k
-Versandverpackungen gelten nun eindeutig als Verkaufsverpackungen und k
Das Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) entspricht dem der bisherigen Verpackungsverordnung (VerpackV): Wer verpackte Waren f
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über den FBDi e. V. (www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.
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