(ots) - Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer f ist es bei einer technischen Umstellung bedauerlicherweise zu einem Fehler gekommen. In der Folge wurden neue Kraftfahrzeugsteuerbescheide f
In den meisten F Entrichtungszeitraum (Steuerjahr), beginnend jeweils zum 22. Juni eines Jahres, festgelegt. Die H wurde nicht ver weiterhin Bestand.
In einem geringeren Teil der betroffenen Steuerf Folge - neben der Festsetzung eines neuen Entrichtungszeitraums - zu einer fehlerhaften Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Hier wurde die im vorhergehenden Steuerbescheid ber St verkehrsrechtlich zul gewichtsbezogene Kraftfahrzeugsteuer zu hoch festgesetzt. Die Zollverwaltung wird in diesen F veranlassen. Die von der falschen Steuerh Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten - voraussichtlich bis Ende August 2018 - einen ge Steuerh
Soweit eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gegeben ist, erfolgt die Erstattung der zu viel erhobenen Kraftfahrzeugsteuer auf das bekannte Bankkonto.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat besteht, ist zur Erstattung der zu viel erhobenen Kraftfahrzeugsteuer die Mitteilung einer Bankverbindung erforderlich. Eine diesbez mit Zustellung des korrigierten Kraftfahrzeugsteuerbescheids.
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