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Kraftfahrzeugsteuer
Neue Steuerbescheide für Wohnwagen

08.08.2018 - 08:28 | 1637891


PresseMitteilung von Generalzolldirektion pm-kraftst-wohnwagen.pdf



(ots) -
Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer f
ist es bei einer technischen Umstellung bedauerlicherweise zu einem
Fehler gekommen. In der Folge wurden neue
Kraftfahrzeugsteuerbescheide f

In den meisten F
Entrichtungszeitraum (Steuerjahr), beginnend jeweils zum 22. Juni
eines Jahres, festgelegt. Die H
wurde nicht ver
weiterhin Bestand.

In einem geringeren Teil der betroffenen Steuerf
Folge - neben der Festsetzung eines neuen Entrichtungszeitraums - zu
einer fehlerhaften Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Hier wurde die
im vorhergehenden Steuerbescheid ber
St
verkehrsrechtlich zul
gewichtsbezogene Kraftfahrzeugsteuer zu hoch festgesetzt. Die
Zollverwaltung wird in diesen F
veranlassen. Die von der falschen Steuerh
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten - voraussichtlich bis
Ende August 2018 - einen ge
Steuerh

Soweit eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gegeben ist,
erfolgt die Erstattung der zu viel erhobenen Kraftfahrzeugsteuer auf
das bekannte Bankkonto.

Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat besteht, ist zur Erstattung der
zu viel erhobenen Kraftfahrzeugsteuer die Mitteilung einer
Bankverbindung erforderlich. Eine diesbez
mit Zustellung des korrigierten Kraftfahrzeugsteuerbescheids.

N
www.zoll.de abrufbar.



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle

Florian Richter
Telefon: 0228/303-11610
pressestelle.gzd(at)zoll.bund.de

Original-Content von: Generalzolldirektion,


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Leseranfragen:

PresseKontakt / Agentur:

Anmerkungen:

1637891

Kontakt-Informationen:
Firma: Generalzolldirektion pm-kraftst-wohnwagen.pdf

Ansprechpartner:
Stadt: Bonn
Telefon:

Keywords (optional):
steuern, transport, urlaub,

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