Der Rechtsstreit betrifft insbesondere die Frage, ob die Schäden während des Transports von Dänemark in die Schweiz entstanden sind sowie die Verantwortung/Haftung und Entschädigung.
(firmenpresse) - Der Vorgang Die schweizerische Firma bestellte eine speziell hergestellte Maschine bei Twin Seam Company ApS in D Der Hersteller in D Der Fahrer holte die Maschine am 22. Mai ab und unterschrieb dabei einen Lieferschein, aus dem ersichtlich war, dass die G Am 26. Mai kam der LKW bei dem K In einer E-Mail vom 28. Mai wurde dies bem
Der Bericht von dem Surveyor sagte Folgendes: In the opinion of the attending surveyor the cargo securring can be considered insufficient for the conducted transport by truck. In the opinion of the surveyor, the ascertained damages to the goods were caused during the transport by insufficiency of load securing on truck to Switzerland.
Die Anspr Der Kl Hinsichtlich der Haftungsbeschr
Der Beklagte behauptete, das der Kl
Das Urteil des D Das See- und Handelsgericht legt zu Grunde, dass der Empf
Auf Grund der Erkl"festgezurrt" hatte. DSV hatte vor diesem Hintergrund nicht die Umst
Das Gericht hielt es f Nach der Beweisaufnahme wurde zu Grunde gelegt, dass die Maschine in mehrere Einzelteile getrennt war, und es war eines dieser Teile, das umkippte, und dadurch wurden mehrere Teile besch sollte und nicht auf der Grundlage des Gesamtgewichts der Maschine.
Der Kl Das See- und Handelsgericht musste den Beklagten trotz der festgelegten Haftpflicht freisprechen. Dem Kl
Bemerkungen In dieser Sache wurde noch mal deutlich, wie wichtig es ist, den richtigen und ausreichenden Nachweis vorzulegen. Der Kl
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