Radwegpflicht - oder nicht? Wo und wann Radler freie Fahrt haben / R+V-Infocenter: Radfahrer können Wege in der Regel frei wählen - trotzdem sind Radwege oft die sicherere Option
(ots) - Autos auf die Straße, Fußgänger auf den Bürgersteig, Radfahrer auf den Radweg: Ganz so einfach ist es in Deutschland nicht mehr. "Wenn keine Verkehrsschilder am Wegrand stehen, dürfen Radfahrer seit 2010 auf der Straße fahren - selbst wenn es einen Radweg gibt", so Karl Walter, Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden. Er rät jedoch, aus Sicherheitsgründen trotzdem möglichst den Radweg zu nutzen.
Vor fünf Jahren hob das Bundesverwaltungsgericht die generelle Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf. Ausnahmen bilden unübersichtliche Stellen oder sonstige Straßenverhältnisse, durch die Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten können. Dort dürfen Kommunen weiterhin die runden blauen Schilder mit abgebildeten Rädern aufstellen. Diese verpflichten Radfahrer dazu, den Radweg zu nutzen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.
Ist ein Fahrradweg vorhanden, ist dessen Benutzung immer empfehlenswert. "In Ausnahmefällen wie etwa bei zugeparkten oder durch Glasscherben verschmutzten Radwegen kann es jedoch auf der Straße ungefährlicher sein", so R+V-Experte Walter. "Dann aber sollten Radfahrer schon aus Eigeninteresse besonders vor- und umsichtig fahren." Sicherer sind die noch relativ seltenen Fahrradstraßen, die meist ausschließlich Radfahrern vorbehalten sind. Aber selbst wenn ein Zusatzschild den Autoverkehr erlaubt, gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30.
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