(ots) - Das Hamburger Verwaltungsgericht hat heute eine Untersagungsverfügung der Hamburger Uber aus formellen Gründen abgelehnt. Damit steht der beliebte Fahrdienst Uber weiter den Hamburgern und ihren Gästen in der Stadt zur Verfügung. In seiner Begründung wies das Gericht darauf hin, dass die Rechtsgrundlage für die Untersagung Vorschriften seien, deren Zuständigkeit in Hamburg bei den Bezirksämtern liege. Die angefochtene Verfügung habe aber die Wirtschaftsbehörde als Aufsichtsbehörde für das Verkehrsgewerbe erlassen.
Obwohl die populäre App immer mehr an Popularität bei Fahrern und Fahrgästen gewinnt, ist sie zuletzt bei Behörden in einigen deutschen Städten auf Widerstände gestossen.
Dabei ist gerade Deutschland einer der für Uber am schnellsten wachsenden Märkte in Europa, alleine seit Jahresbeginn haben sich die Anmeldungen verfünffacht. So passt die heutige Entscheidung des Hamburger Gerichts zur gestrigen Ankündigung von Uber, in weitere Metropolen zu expandieren.
Fabien Nestmann, Deutschlandsprecher für Uber, sagt dazu: "Wir freuen uns sehr darüber, auch weiterhin unseren innovativen Service in deutschen Städten anbieten zu können. Dies sorgt für mehr Wettbewerb und somit einem besseren Service, von dem Fahrer und Fahrgäste profitieren."
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