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07.07.2011

ADAC und BGL einig bei Lang-Lkw / Mit maßvoller Verlängerung für mehr Effizienz / Verkehrssicherheit muss im Zentrum des Feldversuchs stehen

Um die heute gebräuchlichen Container- und
Behältersysteme effektiver transportieren zu können, sollte die
derzeit für Sattelzüge vorgeschriebene Gesamtlänge von 16,50 Meter
maßvoll erweitert werden. Der ADAC und der Bundesverband
Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) sprechen sich
übereinstimmend für eine Verlängerung des Sattelanhängers als
Einzelfahrzeug um 1,35 Meter aus. Damit käme ein Sattelzug auf eine
Gesamtlänge von 17,85 Meter. Lkw mit Anhänger, so genannte
Gliederzüge, dürfen eine Gesamtlänge von 18,75 Meter haben.

Längere Fahrzeugkombinationen von bis zu 25,25 Metern, die in
einem Feldversuch der Bundesregierung erprobt werden sollen, sind
nach Einschätzung von ADAC und BGL aus Sicherheitsgründen nicht für
das gesamte Straßenverkehrsnetz geeignet. Aus diesem Grund müssen
nach Ansicht der beiden Verbände an den von der Bundesregierung
geplanten Feldversuch zur Erprobung derartiger Lang-Lkw besondere
Anforderungen gestellt werden. In einem gemeinsamen Brief an
Bundesverkehrsminister Ramsauer und die Verkehrsminister der
Bundesländer fordern ADAC Präsident Peter Meyer und BGL-Präsident
Hermann Grewer, den Schwerpunkt des Feldversuchs auf Fragen der
Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs zu legen. Ziel muss es
sein, die Vor- und Nachteile von Langfahrzeugkombinationen zu
bewerten und Risiken für die Verkehrssicherheit auszuschließen.

Nach Ansicht des ADAC und des BGL sind im Feldversuch kritischen
Punkten wie etwa Ortsdurchfahrten, Kreisverkehren, Kreuzungen und
Bahnübergängen besondere Beachtung zu schenken. Außerdem sollte der
Verkehrsablauf durch Vergleichsfahrten und Experimente untersucht
werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Tests ist auf die Fahrzeuge und
die Fahrer selbst zu legen. So müssen die überlangen Lkw, die laut
Bundesregierung bis zu 25,25 Meter messen dürfen, mit


Notbremsassistent, Elektronischem Stabilitätsprogramm (ESP) und
Spurhaltewarnsystem ausgestattet und besonders gekennzeichnet sein.
Die Fahrer sollten sich als besonders zuverlässig erwiesen haben.
Darüber hinaus ist eine wissenschaftliche Begleitung des Feldversuchs
erforderlich, um zu allgemeingültigen Aussagen und Bewertungen zu
kommen.



Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Andreas Hölzel
Tel.: +49 (0)89 7676 5387
E-Mail: andreas.hoelzel@adac.de





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